Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rums
1. Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,
die mit der Firma Rums über die Erbringung von Dienstleistungen rund ums
Haus, insbesondere im Bereich der Garten- und Landschaftspflege sowie der
Hausmeisterdienste, abgeschlossen werden.
1.2 Rums bietet verschiedene Dienstleistungen rund ums Haus an,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garten- und Landschaftspflege (z. B.
Grünflächenpflege, Baum- und Heckenschnitt, Pflanzarbeiten),
Hausmeistertätigkeiten (z. B. Gebäudereinigung, kleinere Reparaturen,
Wartungsarbeiten, Winterdienst, Schließdienste) und weitere haushaltsnahe
Dienstleistungen.
1.3 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Rums abgegeben
und vom Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) akzeptiert wird.
1.4 Bestandteil des Vertrages sind neben diesen AGB auch die jeweils
gültigen lokalen Satzungen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere zur
Straßenreinigung, zum Winterdienst und zu den Anforderungen an die
Instandhaltung von Gebäuden.
1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen
sind nur wirksam, wenn sie von Rums schriftlich bestätigt werden.
1.6 Alle Angebote von Rums sind bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung
freibleibend und unverbindlich.
2. Preise und Sonderleistungen
2.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Sonderleistungen, die nicht im regulären Leistungsumfang enthalten sind
(z. B. spezielle Reinigungen, zusätzliche Grünpflegearbeiten, Baumfällungen,
Schneeabfuhr außerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, unvorhergesehene
Reparaturen), werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung
erbracht und nach Aufwand abgerechnet.
2.3 Die Preise für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen, insbesondere
im Bereich der Garten- und Landschaftspflege und der Hausmeisterdienste,
können jährlich überprüft und bei Veränderungen der Lohn- oder
Materialkosten angepasst werden. Eine Anpassung wird dem Kunden
mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
3. Anpassung der Lohn- und Materialkosten
3.1 Bei einer nachweisbaren Änderung der Lohn- und Lohnnebenkosten oder
bei einer Änderung der Materialkosten um mehr als fünf Prozent seit der
Angebotserstellung behält sich Rums das Recht vor, die Preise für die
Dienstleistungen in entsprechendem Umfang anzupassen. Der Kunde wird
über die Anpassung mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informiert.
3.2 Eine Anpassung der Preise erfolgt ebenfalls bei Änderungen der
gesetzlichen Bestimmungen, die Auswirkungen auf die Kostenstruktur von
Rums haben. Die Preisanpassung erfolgt in dem Maße, wie die neuen
gesetzlichen Regelungen die Kosten beeinflussen.
4. Durchführung der Dienstleistungen
4.1 Die vereinbarten Leistungen werden von Rums fachgerecht und nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Standards im
Garten- und Landschaftsbau und bei Hausmeistertätigkeiten erbracht.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen und Gebäude frei zugänglich sind und dass keine Hindernisse die Durchführung der Arbeiten
beeinträchtigen.
4.3 Der Winterdienst wird im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März des
folgenden Jahres durchgeführt, sofern der Vertrag nicht vorher
ordnungsgemäß gekündigt wird.
4.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Dienstleistungen gemäß dem
beiliegenden Leistungsverzeichnis. Änderungen am Leistungsumfang müssen
schriftlich vereinbart werden.
4.5 Der Erfolg der Leistungserbringung ist maßgeblich für die
Vertragserfüllung. Rums behält sich vor, die Methode der Leistungserbringung
zu wählen, solange das vereinbarte Ergebnis erreicht wird. Dies schließt die
Verwendung alternativer Werkzeuge oder Techniken ein, sofern diese dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen.
4.6 Die für die Dienstleistungen erforderlichen Ressourcen (z. B. Wasser,
Strom) sind vom Kunden unentgeltlich bereitzustellen.
5. Besonderheiten bei Garten- und Landschaftspflege sowie
Hausmeisterdiensten
5.1 Auf den bearbeiteten Flächen übernimmt Rums nur die Pflege und
Wartung von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern und Objekten, die im Vertrag
ausdrücklich genannt sind. Für Schäden an nicht im Vertrag genannten
Objekten wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Schäden sind auf
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
5.2 Eine Anpassung des Vertrages ist jederzeit möglich, um auf besondere
Anforderungen oder neue Gegebenheiten einzugehen. Änderungen bedürfen
der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
6. Zugang und Unterlagen
6.1 Alle notwendigen Zutrittsberechtigungen, Schlüssel und erforderlichen
Unterlagen müssen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Bei fehlenden, aber notwendigen Unterlagen übernimmt Rums keine Haftung
für daraus resultierende Schäden.
6.2 Sollte der Kunde benötigte Unterlagen nicht bereitstellen, ist Rums
berechtigt, die Beschaffung dieser Unterlagen gegen Entgelt anzubieten.
7. Leistungszeiten und Verzögerungen
7.1 Die vereinbarten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen sind
verbindlich.
7.2 Rums haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhergesehene und
von Rums nicht zu vertretende Umstände entstehen (z. B. extreme
Wetterbedingungen, höhere Gewalt). In solchen Fällen wird eine
angemessene Fristverlängerung gewährt.
7.3 Der Kunde wird unverzüglich über mögliche Verzögerungen informiert.
8. Abnahme der Leistungen
8.1 Die erbrachten Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach
Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Beanstandungen sind Rums
innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
8.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die
Leistungen als abgenommen.
8.3 Bei Leistungen im Winterdienst und bei Hausmeistertätigkeiten gilt die
Abnahme als erfolgt, sobald die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
9.1 Rechnungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen,
insbesondere im Bereich der Garten- und Landschaftspflege und der
Hausmeisterdienste, werden monatlich im Voraus gestellt und sind innerhalb
von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.2 Die Zahlung von Einzelleistungen erfolgt nach erbrachter Leistung
innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum.
9.3 Änderungen der Rechnungsanschrift oder der E-Mail-Adresse sind
mindestens 15 Tage vor der nächsten Rechnungsstellung mitzuteilen. Bei
nachträglicher Änderung kann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR
netto erhoben werden.
10. Mängelansprüche und Haftung
10.1 Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Mängelrechte, sofern die
Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
10.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen
nach Erkennen, schriftlich anzuzeigen.
10.3 Die Haftung von Rums ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet Rums nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
11. Versicherung und Haftungsbegrenzung
11.1 Rums verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
11.2 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, ist auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.
12. Datenschutz
12.1 Rums verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher
Pflichten und zur Kundenbetreuung.
12.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzrichtlinie
auf unserer Website verfügbar.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im
Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten und
Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche
Offenbarungspflicht besteht.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Verträge, die eine einmalige Leistung umfassen, enden automatisch mit
der vollständigen Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen.
14.2 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen haben,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Laufzeit von einem Jahr ab
Vertragsschluss. Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn
sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres
schriftlich gekündigt werden.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
14.4 Jede Kündigung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen.
Für gewerbliche Kunden muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
15. Unterbrechung der Dienstleistungen
Im Falle von Krieg, Streik, Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann
Rums die Ausführung der Dienstleistungen unterbrechen oder anpassen. Bei
einer Unterbrechung bleibt die Pflicht zur Zahlung gemäß den vertraglichen
Vereinbarungen bestehen.
16. Rechtsnachfolge
Im Falle des Todes des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein,
es sei denn, der Vertragsgegenstand hängt maßgeblich von den persönlichen
Belangen des verstorbenen Kunden ab. Ein Todesfall oder eine Änderung der
Rechtsform auf Seiten von Rums hat keine Auswirkung auf die Fortführung
des Vertrags.
17. Werbung
Der Kunde stimmt zu, dass Rums ihn als Referenzkunde für ähnliche
Dienstleistungen benennen darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich
oder per E-Mail widerrufen werden.
18. Abwerbeverbot
18.1 Die gezielte Abwerbung oder der Versuch der Abwerbung von
Mitarbeitern von Rums stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.
18.2 Im Falle einer Abwerbung oder eines Abwerbungsversuchs ist Rums
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
18.3 Der Kunde ist im Falle einer Abwerbung zur Zahlung eines
Schadensersatzes in Höhe eines halben Jahres-Bruttogehalts des
abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet, auch wenn dieser Mitarbeiter nicht
direkt beim Kunden angestellt wird, jedoch durch die Maßnahmen des Kunden
zur Kündigung veranlasst wurde.
19. Schlichtungsklausel
Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, vor der Einleitung
rechtlicher Schritte eine Mediation oder außergerichtliche Schlichtung
anzustreben, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
20. Sonstige Bestimmungen
20.1 Der Erfüllungsort für Dienstleistungen ist der jeweilige Einsatzort, für
Zahlungen der Firmensitz von Rums. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz von Rums.
20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
20.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.