Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RUMS · Edward Weigandt
Geltungsbereich
Diese AGB sind für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern formuliert. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot bzw. Leistungsverzeichnis gehen diesen AGB vor.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Edward Weigandt, handelnd unter „RUMS“, Marienstraße 11, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland (nachfolgend „RUMS“).
1.2 Diese AGB gelten für Verträge über die im jeweiligen Angebot bezeichneten Leistungen, insbesondere Garten- und Landschaftspflege, Grünpflege, Baum- und Heckenschnitt, Pflanzarbeiten, Rasenarbeiten, Pflaster- und Terrassenarbeiten, Zaun- und Sichtschutzarbeiten, Erdarbeiten, Entsorgungsleistungen, Winterdienst sowie sonstige vereinbarte Objekt- und Hausmeisterleistungen.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Soweit einzelne Leistungen besonderen gesetzlichen Zulassungs-, Fachkunde- oder Genehmigungspflichten unterliegen, werden sie nur erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind; erforderlichenfalls kann RUMS hierfür entsprechend qualifizierte Nachunternehmer einsetzen.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, das Angebot, Auftragsbestätigungen und Leistungsverzeichnisse haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von RUMS sind, soweit im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist, freibleibend. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von RUMS innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt oder RUMS die Beauftragung des Kunden ausdrücklich bestätigt beziehungsweise mit der Leistungserbringung im Einvernehmen mit dem Kunden beginnt.
2.3 Die Annahme und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2.4 Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, unberührt. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular befinden sich im Anhang zu diesen AGB.
3. Leistungsumfang, Mengen und Änderungen
3.1 Art, Umfang, Ausführungsqualität und Vergütung der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls dem Leistungsverzeichnis.
3.2 Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, werden Leistungen nach den vereinbarten Einheitspreisen, Stundenansätzen, tatsächlichen Mengen, Aufmaßen sowie dem tatsächlich erforderlichen Material- und Geräteeinsatz abgerechnet.
3.3 Leistungen, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart waren, werden nur nach zusätzlicher Beauftragung ausgeführt. Soweit möglich, informiert RUMS den Kunden vor Ausführung über die voraussichtlichen Mehrkosten.
3.4 Zeigen sich während der Ausführung Umstände, die bei sorgfältiger Prüfung vor Vertragsschluss nicht erkennbar waren und die eine geänderte oder zusätzliche Leistung erforderlich machen, wird RUMS den Kunden hierüber informieren und eine Abstimmung über die weitere Ausführung und Vergütung herbeiführen.
3.5 Notwendige Maßnahmen zur unmittelbaren Abwehr erheblicher Gefahren für Personen oder Sachen dürfen im erforderlichen Umfang auch ohne vorherige Abstimmung ausgeführt werden, wenn eine rechtzeitige Rücksprache objektiv nicht möglich ist. RUMS informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
4. Preise und Vergütung
4.1 Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit nicht im Einzelfall eindeutig ein Nettopreis für Unternehmer ausgewiesen ist. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Vereinbarte Festpreise gelten für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen oder vom Kunden veranlasste Änderungen können gesondert vergütet werden.
4.3 Bei länger laufenden oder regelmäßig wiederkehrenden Verträgen erfolgen Preisänderungen grundsätzlich nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kunden oder einer im individuellen Vertrag transparent vereinbarten Preisanpassungsregelung. Gesetzlich zwingende Änderungen, insbesondere der Umsatzsteuer, bleiben unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und RUMS die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchführen kann.
5.2 Der Kunde informiert RUMS rechtzeitig über ihm bekannte Leitungen, Kabel, Bewässerungsanlagen, Drainagen, Einbauten, Altlasten, Kampfmittelverdachtsflächen, besondere Bodenverhältnisse, Grenzverläufe und sonstige Umstände, die für eine sichere und fachgerechte Ausführung erheblich sein können.
5.3 Erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen des Grundstückseigentümers oder sonstiger Berechtigter beschafft der Kunde, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die nach der Leistungsabgrenzung von RUMS einzuholen sind, bleiben hiervon unberührt.
5.4 Soweit für die Arbeiten üblicherweise Wasser oder Strom auf dem Grundstück benötigt wird und nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde geeignete Anschlüsse in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zur Verfügung.
5.5 Verzögerungen oder Mehrkosten, die nachweislich aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
5.6 Die ordnungsgemäße Entsorgung von Aushub, Bauschutt, Grün- und Baumschnitt sowie sonstigen anfallenden Materialien ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls trägt der Kunde die Entsorgung. Zeigen sich während der Ausführung Boden- oder Materialkontaminationen, Altlasten, gefährliche Abfälle oder sonstige Umstände, die eine gesonderte Behandlung oder Entsorgung erfordern, informiert RUMS den Kunden unverzüglich. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sowie eine etwaige Sonderentsorgung trägt der Kunde, soweit die Umstände nicht von RUMS zu vertreten sind und keine abweichende Vereinbarung besteht.
6. Ausführung, Termine und Witterung
6.1 RUMS erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit diese auf die jeweilige Leistung anwendbar sind.
6.2 Ausführungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um Plantermine.
6.3 Witterungsbedingungen, Bodenverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, höhere Gewalt und sonstige von RUMS nicht zu vertretende Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung der Ausführung führen. RUMS informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.
6.4 Bei witterungsabhängigen Arbeiten darf RUMS die Ausführung verschieben, wenn eine fachgerechte oder sichere Durchführung andernfalls nicht gewährleistet ist. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen einer von RUMS zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
6.5 RUMS ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter und Nachunternehmer einzusetzen. RUMS bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
7. Besondere Hinweise bei Pflanzen, Rasen und Naturprodukten
7.1 Pflanzen, Rasen, Holz, Naturstein und andere Naturprodukte unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe, Struktur, Wuchs und Beschaffenheit. Solche natürlichen, branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die übliche Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden.
7.2 Anwuchs, Entwicklung und dauerhafte Vitalität von Pflanzen und Rasen hängen unter anderem von Witterung, Boden, Bewässerung, Pflege, Schädlingen und Krankheiten ab. Eine Anwuchs- oder Entwicklungsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
7.3 Soweit Pflege- oder Bewässerungsleistungen nicht Bestandteil des Auftrags sind, ist der Kunde nach Übergabe für die erforderliche weitere Pflege verantwortlich. Von RUMS erteilte Pflegehinweise sind zu beachten. Gesetzliche Mängelrechte wegen einer mangelhaften Leistung von RUMS bleiben unberührt.
8. Winterdienst und wiederkehrende Pflegeleistungen
8.1 Umfang, Einsatzflächen, Einsatzzeiten, Prioritäten und gegebenenfalls Kontrollpflichten des Winterdienstes ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Vertrag beziehungsweise Leistungsverzeichnis. Örtliche Satzungen und gesetzliche Vorgaben werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs berücksichtigt.
8.2 Bei wiederkehrenden Pflege- und Objektleistungen bestimmt sich die konkrete Leistung nach dem vereinbarten Turnus, dem Leistungsverzeichnis und den tatsächlichen Gegebenheiten. Ein bestimmtes optisches Ergebnis über die gesamte Zeit kann nur geschuldet sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.3 Außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erforderliche Sondermaßnahmen, etwa zusätzliche Einsätze nach außergewöhnlichen Wetterereignissen, werden nur nach Beauftragung ausgeführt, soweit nicht eine sofortige Gefahrenabwehr nach Ziffer 3.5 erforderlich ist.
9. Abnahme
9.1 Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme erfordert, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften.
9.2 RUMS kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten Abnahme nur ein, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Hinweise in Textform erteilt wurden.
9.3 Bei Leistungen, bei denen nach ihrer Art keine Abnahme vorgesehen ist, gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen für den betreffenden Vertragstyp.
10. Rechnungsstellung und Zahlung
10.1 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
10.2 Abschlagszahlungen können verlangt werden, soweit dies im Vertrag vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
10.3 Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug. RUMS kann im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich erstattungsfähige Kosten verlangen.
10.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Aufrechnungsverbot besteht nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
10.5 Geliefertes und noch nicht fest mit dem Grundstück oder Bauwerk verbundenes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung Eigentum von RUMS. Gegenüber Unternehmern behält sich RUMS das Eigentum an geliefertem Material bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit Material durch Einbau, Verbindung oder Vermischung wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Mängelrechte
11.1 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.
11.2 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit RUMS Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erhält. Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine verspätete Anzeige nicht ausgeschlossen oder verkürzt.
11.3 Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.
12. Haftung
12.1 RUMS haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet RUMS nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RUMS.
13. Laufzeit und Kündigung bei wiederkehrenden Leistungen
13.1 Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten.
13.2 Für Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt die im individuellen Vertrag vereinbarte Anfangslaufzeit. Gegenüber Verbrauchern dürfen die gesetzlichen Höchstgrenzen für Laufzeit und Kündigungsfrist nicht überschritten werden.
13.3 Wird ein Verbrauchervertrag nach Ablauf einer vereinbarten Anfangslaufzeit stillschweigend verlängert, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
13.4 Ist bei einem unbefristeten Vertrag keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit gesetzlich keine abweichende zwingende Regelung gilt.
13.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Höhere Gewalt und vorübergehende Leistungshindernisse
14.1 Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht erbracht werden, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
14.2 Für nicht erbrachte Einzelleistungen entsteht grundsätzlich keine Vergütungspflicht, es sei denn, der individuelle Vertrag vergütet ausdrücklich eine unabhängig vom konkreten Einsatz geschuldete Bereitschafts-, Vorhalte- oder Pauschalleistung.
14.3 Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, bleiben gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von RUMS.
16. Verbraucherstreitbeilegung
RUMS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von RUMS Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anhang 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wann dieser Anhang gilt
Die folgende Belehrung gilt, wenn einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Edward Weigandt, RUMS, Marienstraße 11, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland, E-Mail: info@rums-service.com, Telefon: +49 151 21742032) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Leistungsbeginn
Soll RUMS vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Dienstleistung beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
Formulierung für die gesonderte Zustimmung
„Ich verlange ausdrücklich, dass RUMS vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch RUMS erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.“
Anhang 2 – Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln.
| An |
Edward Weigandt · RUMS Marienstraße 11 · 76676 Graben-Neudorf E-Mail: info@rums-service.com |
|---|---|
| Erklärung | Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: |
| Dienstleistung | ____________________________________________ ____________________________________________ |
| Bestellt / Vertrag geschlossen am | ____________________________ |
| Name des/der Verbraucher(s) | ____________________________________________ |
| Anschrift des/der Verbraucher(s) | ____________________________________________ ____________________________________________ |
| Datum | ____________________________ |
| Unterschrift | ____________________________ (nur bei Mitteilung auf Papier) |
(*) Unzutreffendes streichen.